Wie sich die eigene SCHUFA kostenlos abfragen lässt!

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Bild: ein Bonitätscheck wird vor der Kreditvergabe fast immer durchgeführt – doch was sagt die eigene SCHUFA-Auskunft aus?, Quelle: Ribah – 161019191 / Shutterstock.com

"Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!" – diese Redewendung von Lenin ist heute ein Grundsatz bei der Vergabe von Krediten oder dem Abschluss von Handyverträgen. Bevor ein Unternehmen solche Verträge bewilligt, werden zunächst Bonitätsdaten vom jeweiligen Verbraucher eingeholt. Sind dort negative Einträge vorhanden, wird im Normalfall kein Vertrag geschlossen. Doch mitunter finden auch falsche Einträge den Weg in die Bonitätsauskunft. Deswegen rät die Verbraucherzentrale NRW, die eigenen Bonitätsauskünfte regelmäßig kostenfrei einzusehen. Doch wie ist das eigentlich möglich?

Als der Gesetzgeber zum 01.04.2010 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geändert hat, ist es Verbrauchern möglich, mindestens einmal jährlich kostenfrei eine Übersicht über die gespeicherten Daten bei einer Auskunftei zu bekommen. Dies ist vor allem deshalb so hilfreich, damit Verbraucher die Datensammlungen auf Fehler und insbesondere falsche Negativ-Einträge untersuchen können. Diese haben nämlich finanzielle Sprengkraft und können den eigenen Alltag erheblich negativ beeinflussen. Doch wie erhält jemand seine kostenlose Datenübersicht und was sollte bei falschen Einträgen getan werden?

Kostenlose SCHUFA-Auskunft – die Rechtslage

Das Internet ist grundsätzlich eine fantastische Erfindung. Immer mehr User profitieren von kostenlosen Angeboten sowie interessanten Schnäppchen. Doch eine kostenlose SCHUFA-Übersicht über die eigenen Daten ist kein nettes Angebot, sondern ein Rechtsanspruch, den jeder Verbraucher nutzen kann. In §34 Abs. 8 BDSG ist festgelegt, dass jeder Verbraucher einmal jährlich kostenfrei eine Übersicht über alle Daten beantragen kann, die die jeweilige Auskunftei über ihn speichert. Doch Verbraucherschützer beklagen sich nach wie vor darüber, dass die Auskunfteien dieses Angebot auf ihren Webseiten nicht gerade prominent zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund sollen die Möglichkeiten in Bezug auf die kostenlose Datenübersicht nach §34 BDSG bei den einzelnen Auskunfteien kurz miteinander verglichen werden:

SCHUFACreditreformArvato InfoscoreBürgel
Klicks bis zur
Selbstauskunfts-
seite
2 (Zum Formular -> Mehr Infos und Bestellung)3 (Leistungen -> Bonitätsauskunft B2C -> Online-Services -> Selbstauskunft)2 (Verbraucher -> Selbstauskunft)1 (Selbstauskunft)
Antrags-
möglichkeiten
Formloses Schreiben, Online-Formular zum AusdruckenFormloses Schreiben, Online-FormularFormloses Schreiben, Online-FormularFormloses Schreiben, Online-Formular
Platzierung des LinksNicht prominent, unten im FooterNicht prominent, rechts am RandProminent in der MitteNicht prominent, unten im Footer
BesonderheitenNicht nur einmal jährlich kostenfrei, leicht verwirrendes Formular, da auch eine kostenpflichtige Auskunft angeboten wird---
Tabelle 1: Kostenlose Datenübersicht bei einzelnen Auskunfteien

Wie lässt sich die kostenlose SCHUFA-Auskunft einholen?

Die Webseiten der einzelnen Auskunfteien erlauben es, ein Online-Formular auszufüllen und somit die Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz einzuholen. Dazu ist es jedoch erforderlich, neben dem ausgefüllten Formular auch noch einen Identitätsnachweis beizulegen:

    - Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft: Hier reicht eine Kopie des Personalausweises oder eine Kopie des Reisepasses in Kombination mit einer kopierten Meldebescheinigung.
    - Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Hier wird eine Kopie des Reisepasses zusammen mit einer Kopie der Meldebescheinigung benötigt.


Nachdem die Datenübersicht angefordert wurde, können Verbraucher innerhalb einiger Wochen mit einer Zustellung per Post rechnen.

Was speichern Auskunfteien wie die SCHUFA?

Die Erfassung der Bonität von Konsumenten und auch Unternehmen ist die Datenbasis, von der Auskunfteien grundsätzlich leben. Dabei werden jedoch nicht negative Daten gespeichert, sondern auch positive. Die folgende Tabelle soll kurz aufzeigen, was darunter zu verstehen ist:

Positive MerkmaleNegative Merkmale
- Bewilligte Kredite

- Laufende Handyverträge

- Eröffnete Girokonten

- Bewilligte Kreditkarten

- Kundenkonten bei Versandhändlern
- Nicht bestrittene, fällige und zweimal angemahnte Forderungen

- Eidesstattliche Erklärungen und Haftbefehle zur Erzwingung eidesstattlicher Erklärungen

- Eröffnung und Abweisung von Privatinsolvenzverfahren

- Beantragte und versagte Restschuldbefreiung
Tabelle 2: Positive und negative Merkmale einer Bonitätsauskunft bei der SCHUFA

Wer offene negative Merkmale in seiner SCHUFA-Auskunft aufweist, hat es im Normalfall sehr schwer, noch einen Handyvertrag oder gar einen Kredit zu erhalten. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, entsprechende Negativ-Einträge zu vermeiden. Glücklicherweise dürfen entsprechende Einträge gerade bei säumigen Zahlungen erst erfolgen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So muss eine Forderung nach §28a Abs. 1 Nr. 4:

    - unbestritten sein,
    - mindestens zweimal schriftlich angemahnt (4 Wochen zwischen den Mahnungen) worden sein,
    - eine rechtzeitige Information über die Übermittlung der Daten an eine Auskunftei (frühestens mit der er ersten Mahnung) enthalten.


Statistik SCHUFA-Merkmale
Infografik: Deutsche mit einem negativen SCHUFA-Merkmal, Quelle: kostenloses.ws, Statista.com, SCHUFA

Fazit:

Jeder Verbraucher hat heute das Recht, mindestens einmal jährlich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft oder Bonitätsauskunft von anderen Auskunfteien einzuholen. Auch wenn diese lediglich der Selbstinformation dient, lassen sich so falsche Einträge korrigieren. Falsche Negativ-Einträge können die eigene Bonität nämlich erheblich beeinflussen und wichtige Vertragsabschlüsse fast unmöglich machen. Wer einen falschen Eintrag entdeckt, kann das Problem entweder telefonisch oder auf dem Postweg mit der jeweiligen Auskunftei klären.

Bildquelle: Ribah – 161019191 / Shutterstock.com

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