Bootsversicherung

Bei der Bootsversicherung können Eigner mit dem richtigen Anbieter kräftig sparen. Boote benötigen wie Kraftfahrzeuge zu Land eine Haftpflichtversicherung (siehe Gesetzeslage, weiter unten), die Kaskoversicherung wird zumindest bei einem jüngeren Boot dringend empfohlen.

Bootsversicherung: Was ist versichert?
Zunächst einmal sollte jedes Boot versichert sein, dass in öffentlichen Gewässern - das sind praktisch alle Gewässer - unterwegs ist. Das Motor- und das Segelboot, die Motorjacht und das Jetboot brauchen gleichermaßen eine Versicherung. Dabei sind folgende Bereiche zu unterscheiden:
  • Haftpflicht
  • Kasko (Allgefahrenversicherung)
  • Bootstrailer Versicherung (schließt Haftpflicht und Teil- oder Vollkaskoversicherung ein)
  • Bootsfahrer-Unfallschutz
  • Sportboot Insassenunfallversicherung
  • Wassersport Rechtsschutzversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist in vielen Ländern, aber nicht in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie nicht abzuschließen muss aber als fahrlässig gelten. Die anderen Bereiche sind fakultativ, aber empfehlenswert. Wer sein Boot vermietet oder selbst Fahrgäste befördert, sollte sich sehr umfassend versichern.

Leistungen aus der Bootsversicherung
Die Kaskoversicherung leistet bei Totalverlust den vereinbarten Versicherungswert, der üblicherweise den Zeit- oder Neubeschaffungswert je nach Police repräsentiert. Ein Totalverlust entsteht praktisch nur, wenn Boote sinken. Wesentlich häufiger sind Teilschäden. In diesem Fall ersetzt die Versicherung nötige Reparaturkosten für die Ausbesserung und die Ersatzbeschaffung ohne den Abzug "neu für alt". Lediglich Selbstbeteiligungen werden abgezogen, wenn sie im Rahmen der abgeschlossenen Police vereinbart wurden. Auch Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten sind in der Versicherung enthalten.

Was ist bei der Police zu beachten?
Da Boote fast immer in internationalen Gewässern unterwegs sind, müssen die Skipper und Eigner die geltenden gesetzlichen Bestimmungen anderer Länder kennen. So gelten in Italien für motorbetriebene Wassersportfahrzeuge (inklusive Segelboot mit Hilfsaußenborder) Mindestdeckungssummen für die Haftpflicht. Sie betragen fünf Millionen Euro für Personen- und eine Million Euro für Sachschäden. Die meisten Eigner wählen daher eine pauschale Deckungssumme von sechs Millionen Euro für beide Schadensarten. Hierzu stellt die Versicherungsgesellschaft ein Auslandszertifikat für Italien aus. Die Insassenunfallversicherung wird jedem Skipper empfohlen, der auch nur gelegentlich und privat Fahrgäste an Bord hat. Darüber hinaus erlaubt es eine Bootsversicherung, persönliche Effekte für den Wassersport zu versichern, wenn diese auf der Jacht transportiert werden.

Bildquelle: sillilein74 / pixelio.de

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